Unsere Verhaltensregeln
Angesichts vieler Besuchern mit unterschiedlichen Erholungswünschen sollte die Rücksicht auf Andere wichtigstes Grundprinzip des eigenen Verhaltens beim Besuch des Herzog-Jäger-Pfads sein. Für alle Besucher gilt: Bitte parken Sie nur auf ausgewiesenen Parkplätzen. Der Rundweg kann auch an den Zustiegspunkten begonnen werden.
Der Reiz dieses Waldgebietes liegt in der Stille - auch bei der Erholung.
Für das Rotwild wurden Wildruhezonen ausgewiesen - in diesen gilt ein Wegegebot.
Sensible Teilbereiche wie z.B. Feuchtgebiete sind schützenswerte Lebensräume - sie sollten daher nicht betreten werden.
Brände gefährden den Wald - Feuermachen ist nur an offiziellen Grillstellen zulässig.
Zunehmende Beliebtheit genießt auch im Schönbuch das Radfahren. Diese Erholungsart unterliegt jedoch rechtlichen Regeln: Das Radfahren ist nur auf Waldwegen über 2 Meter Breite gestattet - schmale Fußpfade, Sport- und Lehrpfade sind für Radler tabu.
Rücksicht auf Fußgänger, ob Kinder oder Erwachsene sollte selbstverständlich sein - nur so lassen sich Konflikte vermeiden.
Ebenso von Bedeutung ist das Reiten im Naturpark. Auch hierfür gelten Regelungen: Es darf nur auf Waldwegen mit über 3 Meter Breite geritten werden.
Last but not least: Nehmen Sie neben schönen Erinnerungen bitte auch Ihren Abfall mit!
Vielen Dank